Für die Ausübung vom Beruf Zahnarztsekretär bzw. Zahnarztsekretärin ist
in der Regel eine kaufmännische oder zahnmedizinische Aus- oder
Weiterbildung erforderlich. Beschäftigt sind sie in Zahnarztpraxen und in
Zahnkliniken. Das Berufsbild wird von der Erledigung von allgemeinen Büro-
und Assistenzarbeiten sowie von kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten
geprägt. In einer Zahnarztpraxis planen, koordinieren und überwachen sie
alle organisatorischen Abläufe. Das heißt, sie organisieren die ein- und
ausgehende Praxiskorrespondenz und leiten dringende Schreiben an den
Zahnarzt oder die Zahnärztin weiter. Darüber hinaus gehört das ablegen
von Dokumenten in den Patientenakten, das bearbeiten von Anfragen und das
betreuen der Verwaltungsvorgänge wie beispielsweise die Abrechnungen mit
den Krankenkassen oder Privatpatienten zu ihren Aufgaben. Neben diesen
Tätigkeiten verfassen sie medizinische Dokumente, koordinieren die
Terminsetzung und koordinieren die Telefonate.