Ein Wissenschaftlicher Assistent und eine Wissenschaftliche Assistentin
bzw. der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin an Hochschulen arbeiten
ausschließlich an Universitäten und technischen Hochschulen, an
Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen oder anderen Hochschulen. Im
Bereich Forschung und Lehre sind sie für wissenschaftliche Dienstleistungen
zuständig. Im Rahmen von Lehrveranstaltungen vermitteln sie den Studenten
und Studentinnen praktische Fertigkeiten und Fachwissen und weisen diese in
die Anwendung der wissenschaftlichen Methoden ein. Studentische Gruppen
leiten sie als Tudor bzw. Tudorin. Außerdem publizieren sie
wissenschaftlichen Fachaufsätzen, werten Literatur aus und halten
Sprechstunden ab. Neben diesen Tätigkeiten führen sie eigenständig Seminare
durch und sind eventuell noch für die fachliche Beratung der Studenten und
Studentinnen zuständig. Das Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung
und vom jeweiligen Bundesland ab, das heißt je nach Qualifikation kann das
Einkommen über dem Durchschnittsgehalt liegen.