Der Beruf Verkaufskraft nach §66 BBiG/§42m HWO wird von behinderten
Menschen ausgeübt. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in den
unterschiedlichsten Bereichen des Einzelhandels. Dabei handelt es sich zum
Beispiel um Fachgeschäfte, Fachmärkte und Filialen. Sie verkaufen, je
nachdem um welchen Bereich des Einzelhandels es sich handelt zum Beispiel
Lebensmittel, Bekleidung, Spielwaren, Wohnbedarf, Unterhaltungselektronik,
Gartenbedarf usw. Sie sind in der Lage die unterschiedlichsten Aufgaben zu
übernehmen. Bei der Anlieferungen von Waren nehmen sie diese entgegen,
kontrollieren anhand der Lieferscheine die Vollständigkeit, packen die
Waren aus, kontrollieren deren Qualität und ordnungsgemäßen Zustand,
versehen sie mit den Preisen und lagern sie ein oder räumen sie in die
Regale im Verkaufsraum. Außerdem können sie in der Kundenberatung und an
der Kasse eingesetzt werden. Welche Aufgaben sie übernehmen oder in welchen
Bereich sie eingesetzt werden hängt vom Grad und der Art der Behinderung
ab. Ihr Einkommen bzw. der Stundenlohn hängen von der Berufserfahrung ab.