Uhrmachermeister und Uhrmachermeisterin ist ein Weiterbildungsberuf. Für die Zulassung zur Meisterprüfung muss eine erfolgreich abgeschlossene Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen werden. Meistens arbeiten sie in handwerklichen Uhrmacherbetrieben oder in der industriellen Uhrenherstellung. In Service- und Reparaturwerkstätten finden sie ebenso einen Arbeitsplatz wie in Betrieben für die Restaurierung von alten Uhren und Schmuck. Dort sind sie als Führungskräfte tätig, leiten die Fachkräfte an und koordinieren die Arbeitsabläufe. Für die betriebliche Ausbildung sind sie ebenfalls zuständig. Zu den Aufgaben der Uhrmachermeister/innen gehört die Überwachung der Aufträge auf die termingerechte und fachgerechte Ausführung. Mit den Kunden führen sie Verhandlungsgespräche, sie kalkulieren die Angebote und übernehmen außerdem die kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben mitsamt dem Schriftverkehr wahr. In kleineren Betrieben arbeiten sie selbst mit und durch ihre langjährige Erfahrung übernehmen sie die anspruchsvollen Arbeiten. Neben diesen Tätigkeiten stellen sie elektrische und mechanische Uhren sowie Uhrenanlagen, Zeitmessgeräte und ihre Bestandteile her. Dafür fertigen sie technische Zeichnungen und Schaltpläne an.