Für die Ausübung vom Beruf Techniker bzw. Technikerin der Fachrichtung
Holztechnik ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung
erforderlich. Sie arbeiten vor allem in Betrieben die Holz be- und
verarbeiten wie beispielsweise in Sägewerken oder bei den Herstellern von
Ausbauelementen. Das Berufsbild wird vom entwerfen und konstruieren von
Holzprodukten geprägt. In den Bereichen Arbeitsvorbereitung, Produktions-
und Fertigungsplanung sowie Terminplanung nehmen sie Fachaufgaben wahr.
Zudem gehört die Überwachung der produktions-, Fertigungs- und
Montageschritte zu ihren Aufgaben. Dazu überwachen sie die Einstellung
und die plangerechte Nutzung der Maschinen und Anlagen und überwachen die
Fertigung der einzelnen Bauteile und -gruppen aus Holz, Holzwerkstoffen
usw. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten berechnen sie die
Angebote für bestimmte Leistungen, arbeiten diese aus und stellen die
Rentabilität des Auftrages fest.