Der Tischlermeister und die Tischlermeisterin arbeiten vor allem in den Bau- und Möbeltischlereien, in den Fensterbau- und Innenausbaubetrieben sowie bei den Herstellern von Möbeln. In den Handwerksbetrieben übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben. Die einzelnen Fachkräfte werden von ihnen angeleitet und bei den Auszubildenden übernehmen sie die betriebliche Ausbildung. Außerdem werden die Arbeitsabläufe von ihnen bestimmt und die Arbeitsaufgaben koordiniert. Neben den Kontroll- und Leitungsaufgaben, müssen sie sich um die Betriebsbereitschaft sowie das rationelle einsetzen der Maschinen, Geräte sowie der Materialien kümmern. Die Aufträge werden von den Tischlermeister/innen kalkuliert und sie sorgen die Termin- und fachgerechte Ausführung sowie die Abrechnung. In der Tischlerei erstellen sie Entwurfsskizzen, kaufen das Material, das Zubehör, Geräte, Maschinen usw. analysieren die Kostenfaktoren und minimieren die beeinflussbaren Kosten. In den Arbeitsabläufen legen sie die Weiterverarbeitung fest, das ist beispielsweise die Oberflächenbehandlung. Die Herstellung der Schränke, Fenster, Türen usw. überwachen sie und prüfen sowie messen die Formgenauigkeit. Besonders schwierige, aufwendige und neue Arbeiten führen sie in der Regel selbst aus. In kleineren Betrieben führen sie meistens alle berufsüblichen Tätigkeiten selbst aus.