Der Steuerberater und die Steuerberaterin sind in Steuerberatungs-, Buchprüf- und Wirtschaftsstellen tätig. Sie können außerdem bei Unternehmensberatungen, Banken sowie Versicherungen tätig sein. Bei allen Fragen zur Steuererklärung beraten sie die Kunden und schöpfen außerdem alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis aus. Bei der Buchführungspflicht leisten sie Hilfestellung indem sie die Bücher führen, die Lohn- und Finanzbuchhaltung erstellen und den Jahresabschluss erstellen. Wenn der Steuerbescheid von Finanzamt kommt, prüfen sie diesen auf seine Richtigkeit und legen wenn nötig Widerspruch ein. Zu ihren Aufgaben gehört es die Mandanten gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgerichtshof zu vertreten. Neben diesen Tätigkeiten beraten sie die Mandanten in Fragen zur richtigen Unternehmensform oder wenn es um die Unternehmensnachfolge und die Unternehmenssicherung geht. Bei Fragen zur Vermögensanlage beraten sie ihre Mandanten ebenso wie bei einer letztwilligen Verfügung. Bei betriebswirtschaftlichen Fragen stehen sie den Mandanten auch Rede und Antwort. Zu ihren Aufgaben gehören die Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen sowie Kalkulationen. Als Konkursverwalter übernehmen sie außerdem treuhändlerische Aufgaben.