Der Rettungsassistent und die Rettungsassistentin arbeiten überwiegend bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Sie können darüber hinaus auch bei der Feuerwehr oder bei Blutspendediensten tätig sein. Von der Rettungsleitstelle erhalten sie den Einsatzauftrag und fahren sofort zum Notfallort. Wenn sie davon ausgehen dass ein Mensch z.B einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten hat oder in akuter Lebensgefahr schwebt schalten sie während der Fahrt das Blaulicht sowie das Martinshorn ein. Mit diesen beiden Notfallsignalen sind sie berechtigt rote Ampeln zu überfahren und sie haben an allen Kreuzungen Vorfahrt. Trotzdem müssen sie auf den Verkehr achten um nicht selbst zum Unfallverursacher zu werden oder andere Menschen unnötig zu gefährden. Bis zum Eintreffen vom Notarzt oder der Notärztin führen sie die medizinischen Notfallmaßnahmen durch. Das sind z.B. das stillen von Blutungen, beatmen von Patienten oder das ergreifen von Wiederbelebungsmaßnahmen. Mit allen medizinischen Geräten im Rettungswagen sind sie vertraut und wissen damit umzugehen. Zu ihren Tätigkeiten gehört es außerdem dem Notarzt zu assistieren und die Patienten vor den neugierigen Blicken der umstehenden Menschen abzuschirmen.