Der Raumausstattermeister und die Raumausstattermeisterin arbeiten in
Polsterwerkstätten, in Einrichtungshäusern sowie in
Bodenverlegebetrieben. Dort übernehmen sie im Bereich der Ausstattung von
Büroräumen, Gaststätten, Konzertsälen oder in Wohnungen die Fach- und
Führungsaufgaben.
In den Gesprächen mit den Kunden beraten sie diese und erstellen die
Ausstattungsentwürfe sowie die Raumausstattungspläne. Außerdem berechnen
sie den Materialbedarf, legen das Arbeitsprogramm fest und vergeben die
Aufträge an die Mitarbeiter.
Die Höhe von ihrem Verdienst, Lohn oder Gehalt, wird in der Regel vom
Tariflohn bestimmt. Wir haben auf dieser Seite einen Gehaltsvergleich mit
dem Durchschnittseinkommen eingestellt. Außerdem finden sie hier einen
Gehaltsrechner zum berechnen des Nettolohns.