Geeignete Arbeitsplätze finden eine Politesse und ein Hilfspolizist (nicht
Beamte) ausschließlich bei Städten und Gemeinden. Im ruhenden Verkehr
sorgen sie für Ordnung und Sicherheit im Auftrag der kommunalen
Verkehrsüberwachung. Zu ihren Aufgaben gehören das durchführen von
Kontrollgängen, das kontrollieren von Parkzeiten, das erteilen von
mündlichen Verwarnungen bei kleineren Verstößen gegen die Parkregeln. Zudem
informieren sie die Autofahrer und Autofahrerinnen über die Rechtslage und
stellen Verwarnungen sowie Strafmandate aus. Wenn sie die Strafzettel
ausstellen müssen sie die Kennzeichen in mobile Datenerfassungsgeräte
eingeben und die Daten in die zentrale EDV-Anlage einspeisen. Den
Fahrzeughaltern erklären sie die vorliegende Ordnungswidrigkeit und die
getroffenen Maßnahmen, wenn erforderlich verständigen sie die Polizei und
den Abschleppdienst und außerdem unterstützen sie die Verkehrspolizei bei
Geschwindigkeitskontrollen. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört das
anfertigen von Beschwerden, Eingaben und Stellungnahmen und wenn nötig
müssen sie als Zeuge vor Gericht aussagen. Ihr Einkommen bzw. der
Stundenlohn hängen von der Berufserfahrung ab.