In erster Linie arbeiten ein Podologe und eine Podologin in podologischen
Praxen und in Fußpflegeabteilungen von Krankenhäusern und
Rehabilitationskliniken. Desweiteren können sie in Sanitäts- und
Orthopädiehäusern mit podologischer Abteilung beschäftigt sein. Sie
behandeln die Füße der Patienten und Patientinnen bzw. der Kunden und
Kundinnen medizinisch und kosmetisch, entweder auf ärztliche Verordnung
oder als Selbstständige. Sie bereiten die Arbeit vor indem sie die
Arbeitsgeräte desinfizieren und sterilisieren und die benötigten
Instrumente Pflegemittel sowie Handtücher bereitlegen. Die zu behandelnden
Fußpartien werden von ihnen gereinigt und desinfiziert, Fußbäder
verabreicht und Warzen, Nagelpilz und Hühneraugen behandelt. Neben diesen
Tätigkeiten entfernen sie Hornhaut, schleifen verdickte Nägel ab
korrigieren eingerollte und eingewachsene Nägel. Druckstellen und
Geschwüre, die oft bei Patienten und Patientinnen mit Diabetes-Erkrankungen
vorkommen werden ebenfalls von ihnen behandelt. Das Einstiegsgehalt hängt
von der Berufserfahrung und vom jeweiligen Bundesland ab, das heißt je nach
Qualifikation kann das Einkommen über dem Durchschnittsgehalt liegen.