Als Pflegehelfer und Pflegehelferin in einem Privathaushalt kann man außer
in privaten Haushalten, bei ambulanten sozialen Diensten beschäftigt sein.
In den Haushalten sind die Unterstützung, Betreuung und eventuell die
Pflege von kranken oder behinderten Menschen oder von Menschen die aus
Altersgründen Unterstützung benötigen ihre wichtigsten Aufgaben. Beim
ausüben der Pflegetätigkeiten richten sie sich nach den Anweisungen der
Ärzte und Ärztinnen oder der Pflegefachkräfte. Die Durchführung der
lebenspraktischen Hilfe wird nach Absprache mit den Pflegebedürftigen und
den Angehörigen durchgeführt- und üben zudem leichte Pflegetätigkeiten aus.
Zu den pflegerischen Tätigkeiten gehört unter anderem die Hilfe beim an-
und auskleiden, bei der Körperpflege, eventuell beim Toilettengang und bei
der Nahrungsaufnahme. Lebenspraktische Hilfe leisten sie, indem sie beim
Aufräumen und beim Betten beziehen helfen, Einkäufe und Behördengänge
erledigen und die Menschen zu den Arztbesuchen begleiten. Das Einkommen
wird in der Regel von ihrer Qualifikation und vom Bundesland bestimmt und
kann über dem Durchschnittsgehalt liegen.