Das Berufsbild von einem Personenschützer und einer Personenschützerin
wird von der Durchführung von Schutzmaßnahmen geprägt. Die
Schutzmaßnahmen führen sie für Personen durch, deren Leben und Gesundheit
zum Beispiel auf Grund ihrer Bekanntheit potentiell gefährdet sind. Die
gewünschten Sicherheitsleistungen werden von ihnen mit den Kunden und
Kundinnen abgestimmt bevor sie den Begleitschutzauftrag übernehmen.
Neben dem direkten Körperschutz ihrer Klienten und Klientinnen gehört
mitunter auch der Schutz von Angehörigen und Besitztümern zu ihren
Aufgaben. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten befassen sie
sich mit präventiven Maßnahmen wie zum Beispiel der Fahrzeugsicherung,
der Fahrtroutenplanung und der Gebäudesicherung. Vor Großveranstaltungen
setzen sie sich mit der örtlichen Polizei in Verbindung und kontrollieren
die Räumlichkeiten sowie die Zugänge und Fluchtwege. Wer diesen Beruf
ausübt trägt eine Schusswaffe die allerdings nur im äußersten Notfall
eingesetzt wird.