Der Personalleiter und die Personalleiterin können in den Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen arbeiten. In den Unternehmen sind sie für die personenbezogenen Aufgaben zuständig und sie tragen die Verantwortung für ihre Tätigkeiten. Der Beruf erfordert viel Verantwortungsgefühl und Verschwiegenheit da der Personalleiter und die Personalleiterin die persönlichen Daten der Mitarbeiter kennen. Für die Positionen und die Definition von Aufgabenbereichen sind sie in der Personalplanung und -beschaffung zuständig, außerdem sind entwickeln sie entsprechende Stellenpläne und setzen diese um. Den Personalbedarf ermitteln sie mit Hilfe der Stellenpläne und entwickeln dann Strategien zur Personalbeschaffung. Sie sorgen in der Personalverwaltung für die Personalabrechnung, wobei sie die gesetzlichen Regelungen beachten müssen. Für die internationale Personalarbeit sind sie in international tätigen Unternehmen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört in diesem Bereich die Korrespondenz mit den Personalabteilungen ausländischer Zweigstellen und z.B. auch das entsenden von Fachkräften in diese Zweigstellen. Im Namen der Geschäftsleitung verhandeln der Personalleiter und die Personalleiterin mit dem Betriebsrat. Neben diesen Tätigkeiten erstellen sie personalrelevante Statistiken.