In der Regel arbeiten der Patentingenieur und die Patentingenieurin oder
der Dipl.-Ingenieur bzw. die Dipl.-Ingenieurin (Uni) im Gewerblichen
Rechtsschutz in Patentabteilungen oder Lizenz- und Vertragsabteilungen von
Patentverwaltungsgesellschaften oder von Unternehmen aller
Wirtschaftsbereiche. Ihre Aufgabe ist die Betreuung der Unternehmen bei
Fragen zur Anmeldung und Verteidigung oder zur Anfechtung von gewerblichen
Schutzrechten. Dabei handelt es sich unter anderem um Patente,
Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Sortenschutzrechte.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Erfindungen gemacht haben werden von
ihnen betreut. Außerdem nehmen sie die Rechte und Pflichten aus dem Gesetz
über Arbeitnehmererfindungen wahr und das wirken bei Schiedsverfahren
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit. Die in den Unternehmen
gemachten Erfindungen werden von ihnen erfasst, die Schutzansprüche
präzisiert und angemeldet, Gutachten erstellt und Lizenzverträge
ausgearbeitet. Die Gehälter sind von der Berufserfahrung abhängig und
können bei der entsprechenden Qualifikation über dem Durchschnittsgehalt
liegen.