Wer den Beruf Patentanwaltsgehilfe bzw. Patentanwaltsgehilfin ausübt
arbeitet in erster Linie in Patentanwaltskanzleien. Darüber hinaus können
sie aber auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim
Bundespatentgericht und in der Patentabteilung von Wirtschafts- und
Arbeitsgeberverbänden tätig sein. Das Berufsbild wird von qualifizierten
Büro- und Verwaltungstätigkeiten geprägt. In den Patenanwaltskanzleien
empfangen sie die Mandanten, nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren die
Besprechungstermine mit den Mandanten und Mandantinnen und bereiten diese
vor. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Führung der Akten und Register
sowie der Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender. Außerdem kümmern
sie sich um die rechtzeitige Bereitstellung der Unterlagen und
Informationen. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten werten
sie Veröffentlichungen und Eintragungen für Patent-, Warenzeichen- und
Gebrauchsmusteranmeldungen aus und unterstützen die Patentanwälte beim
überwachen der gewerblichen Schutzrechte.