Das Berufsbild von einem Parkettlegermeister und einer
Parkettlegermeisterin wird von Fach und Führungsaufgaben geprägt. Zu ihren
Führungsaufgaben gehört die inhaltliche und terminliche Planung,
Organisation und Steuerung der Arbeiten sowie die Verhandlungen und die
Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, den Kunden, Lieferanten, Verbänden
und Kreditinstituten. Die fachliche Unterstützung der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, die Überwachung der Arbeitsdurchführung und -qualität
sowie die Überwachung der osten und Termine gehört ebenfalls zu ihren
Aufgaben. Zu ihren Fachaufgaben gehren Tätigkeiten wie beispielsweise die
Materialdisposition, die Festlegung des Arbeitsprogramms, die Erstellung
der Entwurfsskizzen und die Festlegung der Verlegemuster. Wer diesen Beruf
als Selbstständiger oder Selbstständige ausübt gestaltet die Grundsätze für
das gesamte personelle, kaufmännische und technische Geschehen, bestimmt
die Geschäftspolitik, entwickelt die künftigen Betriebsstrategien und legt
diese fest.