Der Neuropsychologe und die Neuropsychologin arbeiten in Krankenhäusern, Heimen, Rehabilitationskliniken und in freien Praxen. Sie diagnostizieren bei gehirngeschädigten Menschen individuelle Störungen wie Sprachstörungen, Gedächtnis- oder Hörstörungen, Halbseitenlähmung usw. Je nachdem um was für eine Störung es sich handelt erstellen sie einen individuellen Therapieplan. Die darauffolgende Behandlung erfolgt oft zusammen mit Krankengymnasten, Neurologen, Ergotherapeuten oder Sprachheiltherapeuten. Bei Bedarf führen sie ein zusätzliches Hirnleistungstraining durch und wenn es die psychische Situation der Patienten und Patientinnen erfordert wenden sie verhaltens- und gesprächstherapeutische Techniken an. Zu den Aufgaben der Neuropsychologen und Neuropsychologinnen gehört es auch die Betroffenen und deren Angehörige über den Umgang mit der Behinderung zu beraten. Im Umgang mit den Patienten müssen sie über Einfühlungsvermögen verfügen und gleichzeitig die professionelle Distanz aufrechterhalten. Ihre Patienten sind in allen Altersgruppen zu finden vom Kund bis zum Senior. Die Diagnose und den Behandlungsverlauf dokumentieren sie mit Hilfe spezieller Software am Computer, außerdem rechnen sie die erbrachten Leistungen ab.