Ein Musikschulleiter und eine Musikschulleiterin arbeiten in privaten und
öffentlichen Musikschulen oder Konservatorien. Für die Ausübung von
diesem Beruf ist ein Studienabschluss in Musikpädagogik erforderlich. Das
Berufsbild wird von der Erteilung von Unterricht und von der Leitung
einer Musikschule geprägt. Die jeweilige Schulverwaltung wird von ihnen
strukturiert, die einzelnen Verwaltungsaufgaben organisiert und die
Ausrichtung der Schule im Einvernehmen mit dem Träger der Schule
bestimmt. Die Mitarbeiterführung, die Leitung von Dienstbesprechungen
und Lehrerkonferenzen, die Koordination des Unterrichtsbetriebs, die
Einteilung der Klassen und die Erstellung der Stunden-, Aufsichts- und
Vertretungspläne gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus
gehört das erteilen des Unterrichts in den Fächern Gesang und Instrumente
sowie ggf. die Leitung eines Ensembles und die Öffentlichkeitsarbeit zu
den Tätigkeiten von einem Musikschulleiter und einer Musikschulleiterin.