Wer den Beruf Musiklehrer bzw. Musiklehrerin ausübt arbeitet in erster
Linie an einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule. Das Berufsbild
wird von der Erteilung des Unterrichts in Gesang, Instrumentalspiel,
Notenlesen und Musiktheorie geprägt. Der Unterricht wird von ihnen
vorbereitet, indem sie Unterrichtskonzeptionen erarbeiten, den
Unterrichtsablauf planen sowie das Unterrichtsmaterial und die
Musikstücke auswählen. Im Unterricht befassen sie sich, je nach ihrer
Lehrbefähigung, in einem oder in zwei Fächern oder in einer
Fächerkombination. Darüber hinaus prüfen sie die individuelle
musikalische Begabung ihrer Schüler und Schülerinnen, beobachten und
fördern diese oder motivieren sie zur musikalischen Betätigung. Neben
diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten führen sie spieltechnische und
andere musikalische Übungen durch, vermitteln Kenntnisse über
Musiktheorie und -epochen und erteilen Hausaufgaben. Außerdem erledigen
sie administrative und organisatorische Aufgaben.