Der Beruf Meister und Meisterin im Stukkateurhandwerk wurde in der
ehemaligen DDR ausgeübt. Vergleichbar ist er mit dem Beruf
Stuckateurmeister und Stuckateurmeisterin. Geeignete Arbeitsplätze finden
sie in Stuckateurbetrieben und sonstigen Ausbaubetrieben oder in
Fassadenbauunternehmen. Bei den Stuckateurarbeiten, Putz- und
Trockenbauarbeiten sowie Restaurierungen und in der Denkmalpflege
übernehmen sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Dazu gehören sie
Planung der Arbeitsabläufe sowie des Einsatzes der Maschinen und Geräte,
die Bereitstellung der benötigten Werkzeuge und Materialien, die
Verteilung der Arbeitsaufgaben an die Fach- und Hilfskräfte sowie die
Überwachung fach- und termingerechten Ausführung. Zu ihren weiteren
Aufgaben gehören die Beratung der Kunden und Kundinnen, das entgegennehmen
der Aufträge, das kalkulieren der Kosten und das erstellen von
Kostenvoranschlägen. Die ausgeführten Arbeiten werden von ihnen
hinsichtlich der Qualität kontrolliert und eventuell erforderliche
Nachbesserungen veranlasst. Wie hoch der Verdienst, das Gehalt bzw. der
Lohn sind, hängt von ihren beruflichen Fähigkeiten und eventuell vom
gültigen Tarifvertrag ab.