Geeignete Arbeitsplätze finden der Meister und die Meisterin der
Hauswirtschaft in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens und des
Sozialwesens. Dabei kann es sich um Krankenhäuser, Altenpflegeheime und
Altenwohnheime, Tagesstätten aber auch um private Haushalte,
Betriebskantinen, Schulküchen, Erholungs- und Ferienheime sowie um
Berufsfachschulen handeln. In der Regel übernehmen sie In
hauswirtschaftlichen Großbetrieben qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben. Sie übernehmen die Planung, Organisation und die
Steuerung der Arbeitsabläufe und vergeben die Arbeitsaufträge an ihre
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen. Die Qualität der Ausführung wird von
ihnen kontrolliert und das betriebliche Qualitätsmanagement geplant.
Weitere Aufgaben sind die Erstellung der Speisepläne, die Planung des
Einkaufs und der Vorratshaltung, das sicherstellen der Betriebsbereitschaft
der Betriebsmittel und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen und
betrieblichen Hygienebestimmungen. Neben diesen Tätigkeiten kümmern sie
sich um den betrieblichen Teil der Ausbildung. Die Gehälter sind von der
Berufserfahrung abhängig und können bei der entsprechenden Qualifikation
über dem Durchschnittsgehalt liegen.