Der Beruf Meister und Meisterin im Bau- und Möbeltischlerhandwerk wurde in
der ehemaligen DDR ausgeübt. Vergleichbar ist er mit den Berufen
Tischlermeister bzw. Tischlermeisterin, Parkettlegermeister und
Parkettlegermeisterin, Böttchermeister und Böttchermeisterin,
Stellmachermeister bzw. Stellmachermeisterin und Rollladen- und
Jalousiebauermeister bzw. Rollladen- und Jalousiebauermeisterin. Das
geeignete Arbeitsumfeld finden sie in den Unternehmen der Holzindustrie,
wie in Tischlereien und bei den Herstellern von Möbeln, Wand- und
Deckenverkleidungen Behältern usw. Meistens übernehmen sie in den Betrieben
qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Dazu gehören die Koordination der
Fertigungsabläufe, das verteilen der Aufgaben an die Mitarbeiter bzw.
Mitarbeiterinnen, die Beratung der Kunden und Kundinnen sowie das
entgegennehmen der Aufträge. Außerdem tragen sie die Verantwortung für die
termingerechte Erledigung der Aufträge. Besonders anspruchsvolle
Tätigkeiten erledigen sie in der Regel selbst. Die Gehälter sind von der
Berufserfahrung abhängig und können bei der entsprechenden Qualifikation
über dem Durchschnittsgehalt liegen.