Den geeigneten Arbeitsplatz findet ein Master der Fachrichtung
Personalwesen und Arbeitsrecht in größeren Unternehmen aller
Wirtschaftsbereiche, in Rechtsanwaltskanzleien oder in den entsprechenden
Beratungsgesellschaften. Das Berufsbild wird geprägt von allen Tätigkeiten
die mit dem Personalwesen und dem Arbeitsrecht in Verbindung stehen. Wird
diesen Beruf ausübt verfügt durch das Studium über Kenntnisse die für die
Vertragsgestaltung, für Kündigungen, Aufhebungsverträge,
Betriebsvereinbarungen usw. erforderlich sind. Die Unternehmensleitung oder
die Auftraggeber werden von ihnen bei anstehenden Kündigungen zusammen mit
dem Betriebsrat oder dem Personalrat zum Beispiel über die Gestaltung von
außergerichtlichen Vergleichen beraten. Die Beratung der Unternehmen und
der Arbeitsnehmer bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht, zur
Altersteilzeit gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus beraten
sie die Unternehmen bei Fragen zu den betrieblichen Renten und
Pensionszusagen.