Lohnbuchhalter und Lohnbuchhalterinnen arbeiten in Unternehmen von allen Wirtschaftszweigen, das können Industrie, Handel, Handwerksbetriebe, Organisationen, Verbänden usw. sein. Um diese Tätigkeiten ausüben zu können, haben sie eine Aus- oder Weiterbildung in Personal- und Rechnungswesen oder in Buchhaltung erfolgreich abgeschlossen. Zu ihren Aufgaben gehört das organisieren, führen und überwachen der Lohnbuchhaltung unter Berücksichtigung des gültigen Tarifrechts, Steuerrechts, Lohnsteuerrechts und den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts. Die umfassende Stammdatenpflege stellen sie durch das verwalten von Datenbanken sicher. Für jeden einzelnen Mitarbeiter sowie Mitarbeiterin führen sie ein Lohnkonto, stellen Arbeitsbescheinigungen, Arbeitspapiere usw. aus. Beitragsnachweise für die Krankenkasse erstellen sie am PC und die Lohnsteueranmeldungen übermitteln sie mit Hilfe des PCs an das Finanzamt. Sie sollten Kommunikationsfähig sein, da öfter Mitarbeitern mit Fragen zur Lohnsteuer oder Sozialversicherung auf sie zukommen. Zur Beantwortung dieser Fragen ist auch ein gutes Fachwissen notwendig. Sie müssen sehr diskret sein da sie Einblick in die persönlichen Unterlagen und Daten der Mitarbeiter haben.