In der Regel arbeiten der Lehrrettungsassistent und die
Lehrrettungsassistentin in der beruflichen Erwachsenenbildung. Dabei
handelt es sich ausschließlich um Lehrrettungswachen, Lehrrettungsschulen
und um die Träger von Lehr- und Rettungswachen. Ihre Aufgabe ist die
Koordination und die Leitung der fachpraktische Ausbildung der
rettungsdienstlichen Nachwuchskräfte. Sie konzipieren die
Ausbildungssequenzen und sind für die Entwicklung von geeigneten
Unterrichtsmethoden zuständig. Den Praktikanten bzw. Praktikantinnen
vermitteln sie notfallmedizinische Themen und stehen ihnen zudem als
beratende und unterstützende Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bereiten
die Berufspraktiken fachlich und organisatorisch vor, vermitteln
notfallmedizinische und rechtliche Themen und kontrollieren die Lernziele.
Außerdem greifen sie in Konfliktsituationen vermittelnd ein führen die
Ausbildungs- und Abschlussgespräche und sind für die Koordination der
innerbetrieblichen Weiterbildung ihrer Kollegen und Kolleginnen zuständig.
Neben diesen Tätigkeiten kümmern sie sich um die Verwaltung der Lehr- und
Lernmittel, Unterlagen, Dokumente usw. Die Höhe von ihrem Verdienst, Gehalt
bzw. Lohn hängt von der beruflichen Qualifikation ab.