Ein Lehrer und eine Lehrerin an Gymnasien (Sek. I u. II) arbeiten
ausschließlich an Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe oder
in Schülerheimen, Internaten und an Volkshochschulen. Ihre zentrale Aufgabe
in den schulischen Einrichtungen ist das erteilen des allgemein bildenden
Unterrichts. Diesen können sie in allen Klassenstufen erteilen oder in den
Klassen 11 bis 12 oder 13. Die Halb- und Jahresarbeitsplanung erstellen
sie für die einzelnen Klassen anhand der Lehrpläne. Zu ihren Aufgaben
gehört neben dem erteilen vom Unterricht auch das vorbereiten der
Unterrichtsstunden, das erstellen der benötigten Unterrichtsmaterialien,
wie Arbeitsblätter und Folien. Den Schülern und Schülerinnen führen sie
bestimmte Fertigkeiten vor und besonders lernschwache oder begabte Schüler
und Schülerinnen werden von ihnen entsprechend gefördert. Neben diesen
Tätigkeiten bereiten sie die Lernzielkontrollen vor kontrollieren und
korrigieren die Hausaufgaben und vergeben Schulnoten. Die Höhe vom
Verdienst bzw. Stundensatz kann bei entsprechender Qualifikation über dem
Durchschnittsgehalt liegen.