Geeignete Arbeitsplätze finden ein Landwirtschaftsmeister und eine
Landwirtschaftsmeisterin vor allem in den Betrieben der gemischten
Landwirtschaft. Dabei handelt es sich um Betriebe die für den Anbau von
Nutzpflanzen bzw. die Haltung von Nutztieren spezialisiert sind.
Desweiteren können sie bei landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen
und in Gartenbaubetrieben, bei Landwirtschaftskammern und Bauernverbänden
in Lehr- und Versuchsanstalten, und in der öffentlichen Agrarverwaltung
beschäftigt sein. In den Betrieben übernehmen sie qualifizierte Fach- und
Führungsaufgaben. Zu ihren Aufgaben gehört, den Umfang, die Art sowie die
Nutzungsziele der Tier- und Pflanzenproduktion zu bestimmen, die
produktions- und verfahrenstechnischen Maßnahmen sowie den Einsatz des
Saatguts bei der Pflanzenproduktion festzulegen, Den Einsatz und die
Dosierung der Futtermittel bei der Tierproduktion zu bestimmen, die
Maschinen auszuwählen und deren Einsatz. Zu planen. Neben diesen Aufgaben
ermitteln sie die Kosten für die einzelnen Produktionszweige und legen die
Preise für die Erzeugnisse fest. Ihr Einkommen bzw. der Stundenlohn hängen
von der Berufserfahrung ab.