Den Beruf Lagerfachhelfer oder Lagerfachhelferin nach §66 BBiG und §42m HWO
übern Menschen mit Behinderungen aus. Beschäftigt werden sie in Industrie-
und Handelsbetrieben bei Speditionsbetrieben im Großhandel, Einzelhandel
und Versandhandel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. In
den jeweiligen Unternehmen nehmen sie Lieferungen entgegen und packen diese
aus. Danach überprüfen sie die angelieferten Waren auf die Vollständigkeit
und Unversehrtheit und zeichnen diese aus. Anschließend sortieren sie die
Waren und lagern diese den vorgesehenen Stellen ein. Neben diesen
Tätigkeiten kommissionieren sie Waren nach Aufträgen und bereiten diese,
mit den dazugehörenden Versandformularen, für den Versand vor, sind für die
Erfassung und die Kontrolle der Lagerbestände zuständig und wirken bei den
Inventuren mit indem sie die Waren sortieren und vorzählen. Welche
Tätigkeiten sie genau durchführen hängt vor allem vom Grad und von der Art
der Behinderung ab. Danach richtet sich auch das Gehalt bzw. der Stundenlohn.