Der Kinderpfleger und die Kinderpflegerin arbeiten meistens in Erziehungs-, Kinder- und Jugendwohnheimen. Sie können aber auch in Kindergärten, Tagesstätten, Kinderkliniken, Erholungs- und Ferienheimen oder in privaten Haushalten Beschäftigung finden. Ihre Aufgabe ist es Kinder zu pflegen und zu betreuen. Das kann als Ersatz für die Eltern sein oder als Ergänzung zu den Eltern. Sie pflegen und versorgen Säuglinge und Kleinkinder. Kranke oder Behinderte Kinder beschäftigen sie oder führen, nach ärztlicher Verordnung, medizinische Maßnahmen durch. Die Kinder und Jugendlichen werden von ihnen pädagogisch betreut um die kindliche Entwicklung zu fördern spielen, singen, musizieren, basteln, werken und turnen sie mit ihnen. Dabei beobachten sie die Kinder um eventuelle Auffälligkeiten gleich zu bemerken. Zu ihren Aufgaben gehört das mitwirken bei der Vorbereitung vom Tages- oder Wochenablauf. Es werden zum Beispiel Aktivitäten geplant oder die pädagogischen Angebote für die Gruppen koordiniert. Für die konstruktiven und phantasiefördernden Spiele müssen sie das Material auswählen, bereitstellen und die Kinder anleiten. Für die Instandhaltung des Spiel- und Beschäftigungsmaterials sind sie ebenfalls zuständig. Sie wirken auch bei der Planung und Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit. Die Hausarbeiten, die im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehen gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. So pflegen sie zum Beispiel die Wäsche der Kinder und bereiten Mahlzeiten nach den ernährungswissenschaftlichen Richtlinien zu.