In erster Linie arbeiten ein Kindergartenleiter und eine
Kindergartenleiterin in Kindergärten und Kindergrippen oder in
Kinderhorten. Sie können aber auch in Erziehungs- und Kinderheimen
Beschäftigung finden. Die Planung, Organisation und Überwachung des
Betriebes von einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung ist ihre
zentrale Aufgabe. Als Führungskräfte sind sie zudem für die Betreuung der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, in personeller, fachlicher und
organisatorischer Hinsicht, zuständig und kümmern sich außerdem um
geeignete Maßnahmen für deren Qualifikation. Sie erarbeiten pädagogische
Konzepte und setzen diese um. Außerdem wirken sie bei der Gestaltung der
Einrichtung und der Ausstattung des Kindergartens mit. Neben diesen
Aufgaben sind sie für die Planung und die Kalkulation beim Kauf von neuen
Spielsachen zuständig und übernehmen administrative Aufgaben in den
Bereichen Finanzplanung und Rechnungswesen. Wie hoch der Verdienst, das
Gehalt bzw. der Lohn sind, hängt von ihren beruflichen Fähigkeiten und
eventuell vom gültigen Tarifvertrag ab.