Justizwachtmeister/innen arbeiten bei Staatsanwaltschaften, Justizverwaltungen und in Gerichten. Es gehört zu ihren Tätigkeiten Gefangene zu ihren Terminen oder Sitzungen bei Gericht zu begleiten und zu bewachen. Im Dienstgebäude erteilen sie den Rat suchenden Auskunft. Wenn sie bei der Justizverwaltung arbeiten sind sie im Pförtner-, Anmelde- oder Fernsprechvermittlungsdienst tätig oder sie arbeiten im Postein- und -ausgang. Hier sind ihre Aufgaben das entgegennehmen der Post, das verteilen sowie das Versenden der Dienstpost. Auch für den Aktentransport und -umlauf sind die Justizwachtmeister/innen im einfachen Dienst zuständig. Außerdem verwalten sie den Gerätebestand, das Büro- und Verpackungsmaterial oder sind im Büchereidienst tätig. Die Justizwachtmeister/innen können auch im Außendienst beschäftigt sein. Dort sind sie für die Aushändigung von Schriftstücken, die Beförderung von Poststücken, Wertsachen und Geldern sowie die mündliche Übermittlung der dienstlichen Mitteilungen zuständig. Außerdem ziehen sie Erkundigungen ein, übernehmen bei Bedarf Fahrdienste und erledigen sonstige Dienstgänge. Wenn nötig führen sie hausmeisterliche Tätigkeiten aus.