Die Justizfachangestellten arbeiten meistens bei Staatsanwaltschaften und bei Zoll-, Straf- und Zivilgerichten. Außerdem können sie in Rechtsanwaltskanzleien oder bei Notariaten eine Anstellung finden. Nach einer dreijährigen Ausbildungszeit können sie alle anfallenden Verwaltungs- und Bürotätigkeiten erledigen. Zu den gerichtlichen Vorgängen verwalten sie die Akten, berechnen Fristen, vermerken und überwachen diese. Neben diesen Aufgaben erledigen sie den gesamten Schriftverkehr und nehmen die Eintagungen in Karteien oder Dateien vor. Das kann zum Beispiel der Eintrag oder die Löschung im Handelsregister oder im Grundbuch sein. Schriftstücke werden von ihnen angefertigt sowie beglaubigt und bei den Verhandlungen oder Vernehmungen führen sie das Protokoll. Für die Gerichtverfahren berechen die Justizfachangestellten die Gebühren und überwachen die Zahlungsvorgänge. Nach dem Verfahrensende werden die vollständigen Akten von ihnen archiviert. Auch die Nachlassverfügungen werden von den Justizfachangestellten entgegengenommen und bis zur Eröffnung aufbewahrt. Sie können außerdem im Service tätig sein, dort gehört das beraten der Bürger oder die telefonische und schriftliche Auskunft zu ihren Aufgaben.