Eine Justizangestellte und ein Justizangestellter arbeiten in erster
Linie bei Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichten oder bei
Staatsanwaltschaften. Das Berufsbild wird von organisatorischen und
verwaltenden Büroarbeiten geprägt. Wer diesen Beruf ausübt ist darüber
hinaus auch der Ansprechpartner für Ratsuchende Bürger und Bürgerinnen.
Indem sie zu den Vorgängen die Akten den Gesetzen und Vorschriften
entsprechend führen unterstützen sie die Richter und Richterinnen,
Anwälte und Anwältinnen sowie die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.
Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel das berechnen, vermerken und
überwachen der Fristen, das einsortieren von Schriftstücken in bereits
vorhandene Akten oder das anlegen von neuen Dossiers. Neben diesen und
zahlreichen anderen Tätigkeiten werden die Termine von ihnen vorbereitet,
die Beteiligten geladen, die Akten zur Einsicht vorgelegt oder zu
Verhandlungsterminen usw. weitergeleitet.