Der Jurist und die Juristin arbeiten am Gericht, zu ihren Aufgaben gehört das erhalten und gewährleisten der Rechtsordnung. Es gibt Jurist/innen des Europarechts, des Informationsrechts, des Sozialrechts, des öffentlichen rechts, des Wirtschaftsrechts und der allgemeinen Rechtswissenschaften. Ihre Tätigkeiten bestehen aus dem studieren der Prozessakten, der Veranlassung von Beweisaufnahmen und der Anhörung beider Parteien vor Gericht. Sie versuchen soziale Störungen zu beseitigen und durch Rechtsnormen das Miteinander in der Gesellschaft zu regeln. Um ein gerechtes Urteil fällen zu können, müssen sie Entscheidungssammlungen und Kommentare studieren und wenn sie ein Urteil gefällt haben, dieses im Namen des Volkes aussprechen. Juristen die als Staatsanwälte tätig sind entscheiden über die Einstellung von Ermittlungsverfahren und über die Anklageerhebung. Während den Ermittlungen arbeiten sie mit Gutachtern und Polizisten zusammen und bei den Hauptverhandlungen vor Gericht vertreten sie die Anklage. Die Jurist/innen als Rechtsanwalt vertreten die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht, zuvor versuchen sie aber eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sie müssen die verfassungsrechtliche Ordnung wahren und gewissenhaft arbeiten um ihren Mandanten nicht zu schaden.