Der Industriemeister und die Industriemeisterin sind in den Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftszweige beschäftigt. Dort übernehmen sie die Entscheidungs- und Überwachungs- sowie Beratungsfunktionen in der Produktion, der Organisation und in der Mitarbeiterführung. Für die Erfüllung der gesetzten Produktionsziele sind sie in ihrem Verantwortlichkeitsbereich zuständig. Ihre allgemeinen Planungsaufgaben sind das abstimmen der Arbeitsabläufe und der Zusammenarbeit, sowie die Abstimmung und Koordination mit den zu- und nacharbeitenden Abteilungen. In Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung und den anderen betrieblichen Stellen stimmen sie die Arbeitsabläufe ab. Bei den Planungs- und Entwicklungsaufgaben wirken sie bei der Betriebsmittelausstattung mit. Damit es in der Produktion zu keiner Störung kommt, veranlassen sie regelmäßig die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und überwachen diese. Wenn neue Maschinen, Fertigungsanlagen, Arbeitsverfahren, Hilfsmittel oder Materialien eingeführt werden arbeiten sie dabei mit. Neben diesen Tätigkeiten planen sie die Maschinenbelegung und den Einsatz der Betriebsmittel und veranlassen rechtzeitig die Bereitstellung vom Material und den Fertigungsmitteln. Außerdem überwachen sie die Einhaltung der Fertigstellungstermine und die Arbeitsleistungen. In ihrem Verantwortungsbereich halten sie die beeinflussbaren Kosten so gering wie nur möglich, in der Qualitätssicherung beurteilen sie die Ergebnisse und setzen die Einhaltung der Arbeits-, Brand- sowie Umweltschutzbestimmungen durch.