Der Immobilienfachwirt und die Immobilienfachwirtin sind bei Immobiliengesellschaften, bei Maklerbetrieben, Gebäudeverwaltungen, Wohnungsbauunternehmen oder bei Bau- und Grundstücksgesellschaften beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es die kaufmännischen in den jeweiligen Unternehmen zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Die Immobilien werden von ihnen vermietet, verpachtet oder verkauft. Von den Verkäufern der Immobilien erfragen sie den gewünschten Preis, danach besichtigen sie das Objekt und schätzen anhand des Zustandes den Preis. Wenn sie mit den Verkäufern handelseinig geworden sind setzen sie eine Objektbeschreibung auf und stellen die Kontakte zu den Interessenten her. Mit ihnen führen sie Verkaufsgespräche und Verhandlungen über den Miet- oder Kaufpreis. Außerdem unterstützen sie die Verkäufer und Käufer oder die Vermieter und Mieter beim Aushandeln von Vereinbarungen. Der Immobilienwirt und die Immobilienwirtin bereiten Kauf- und Mietverträge vor, veranlassen Änderungen im Grundbuch oder beim Katasteramt usw. Bei der Immobilienfinanzierung beraten sie die Käufer, sie erstellen Finanzierungspläne, informieren über Steuersparmodelle und wickeln die Darlehensgeschäfte oder Zwischenfinanzierungen ab. In der Immobilienverwaltung erarbeiten sie Vermietungsgrundsätze, gestalten die Mietverträge, schließen diese mit neuen Mietern ab und veranlassen Kündigungen von vermieteten Immobilien.