Die Arbeitsplätze für einen Imbissverkäufer und eine Imbissverkäuferin
bieten in erster Linie Imbissstuben und Fast-Food-Restaurants. Desweiteren
können sie im Imbissverkauf von Metzgereien und Bäckereien arbeiten oder in
den Feinkostabteilungen von Kaufhäusern beschäftigt sein. In den Betrieben
sind sie vor allem für den Verkauf von Schnellgerichten und
Fast-Food-Produkten zuständig. Dazu gehören die Bedienung und Beratung der
Kunden und Kundinnen, das kassieren der zu zahlenden Beträge und das
zurückgeben von Wechselgeld. Außerdem kümmern sie sich um die ansprechende
und sachgemäße Präsentation der Waren und wirken bei verkaufsfördernden
Maßnahmen mit. Neben diesen Tätigkeiten überprüfen sie die Warenbestände,
sind für die Bestellung von benötigten Artikeln zuständig, sorgen im
Verkaufsraum für Ordnung und Sauberkeit, bereiten Speisen zu und sind für
die sachgerechte Lagerung der Lebensmittel verantwortlich. Das
Einstiegsgehalt hängt von der Größe des Betriebes ab und kann je nach
Berufserfahrung über dem Gehaltsdurchschnitt liegen.