Für die Ausübung vom Beruf Hotelmeister bzw. Hotelmeisterin ist eine
berufliche Weiterbildung erforderlich. In der Regel arbeiten sie in
großen Hotels. Das Berufsbild wird von verantwortlichen Fach- und
Führungsaufgaben geprägt, Zu ihren hotelfachlichen Aufgaben gehört das
Treffen von Arrangements für Festlichkeiten oder Empfänge, wobei sie die
Qualitätsanforderungen und die einschlägigen rechtlichen Regelungen
beachten. Der Betrieb wird von ihnen gegenüber der Öffentlichkeit und den
Gästen repräsentiert. Zu ihren organisatorischen und kaufmännischen
Aufgaben gehören die inhaltliche und terminliche Planung, Organisation,
Koordination und Steuerung des Hotelbetriebsablaufs, die Durchführung der
Kostenkontrolle und die Zusammenarbeit mit Behörden, Kreditinstituten,
Lieferanten und Fachverbänden. Darüber hinaus wirken sie bei der Auswahl
und der Einstellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit, führen die
Berufsausbildung und Weiterbildung durch und leiten die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen an.