Für den Beruf Hilfsarbeiter bzw. Hilfsarbeiterin in der Landwirtschaft
ist eine Ausbildung nicht erforderlich. In der Regel werden sie vor Ort
in die Arbeiten eingewiesen. Das Berufsbild wird von der Durchführung von
einfachen und zuarbeitenden Tätigkeiten geprägt. Dadurch entlasten bzw.
unterstützen sie die Landwirte und Landwirtinnen bei sämtlichen
anfallenden Arbeiten beim erzeugen der land- und tierwirtschaftlichen
Produkte. Sie helfen bei den Saat-, Pflege- und Erntearbeiten und beim
durchführen der Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit und
führen je nach Befähigung die landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Wenn sie
in Betrieben mit Tierhaltung und Tierzucht arbeiten gehören die Pflege
und die Fütterung der Nutztiere zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus
übernehmen sie die Stallarbeiten und stellen die Futtermischungen her mit
denen sie die Futteranlagen beschicken.