Für die Ausübung vom Beruf Hauswirtschaftsverwalter oder
Hauswirtschaftsverwalterin ist neben einer hauswirtschaftlichen
Ausbildung auch eine entsprechende Berufserfahrung erforderlich. Sie
verfügen über kaufmännisches Wissen, Führungskompetenzen, planerisches
Denken, Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus
sind sie Kommunikations- und Kontaktfähig. Beschäftigt sind sie in
Heimen, Tagesstätten, Krankenhäusern, Hotels, Beherbergungsbetrieben,
Kantinen und bei Caterern. Das Berufsbild wird von planenden,
organisatorischen, überwachenden, personalführenden, verwaltenden und
kaufmännischen Tätigkeiten geprägt. Zu ihren Aufgaben gehört die
Sicherstellung der termingerechten Verpflegung, der Wäschereinigung und -
pflege sowie die Reinigung und die Ausstattung der Räume. Darüber hinaus
erstellen sie Kostenkalkulationen, ermitteln die Verbrauchswerte,
verwalten das Budget und führen die Monats- und Jahresabschlüsse durch.
Wenn größere Anschaffungen anstehen holen sie die Angebote ein, erstellen
die Ausschreibungen, führen die Preisverhandlungen und schließen die
Lieferverträge ab.