Wer sich zum Handelsfachwirt weiterbilden möchte, muss eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung im Handel sowie mindesten ein Jahr Berufspraxis vorweisen können. Oder eine zweijährige Ausbildung als Verkäufer/in und zwei Jahre Berufspraxis. Nach der Weiterbildung zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin gibt es zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten, wie z.B. die Einzel- und Großhandelsunternehmen in allen Wirtschaftsbereichen, Fachmärkte, Warenhäuser, Handels- und Werksvertretungen usw. Sie arbeiten in betrieblichen Funktionsbereichen wie, Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Personal oder Beschaffung. Im Bereich Marketing gehört es zu ihren Aufgaben Werbe- und Marketingmaßnahmen zu entwickeln, diese durchzuführen und zu kontrollieren ob das angestrebte Ziel damit erreicht wurde. Im Finanz- und Rechnungswesen kontrollieren sie die eingehenden Rechnungen und begleichen diese, sie erstellen Ausgangsrechnungen, verbuchen Geschäftsvorgänge, ermitteln den Finanzbedarf und führen den Jahresabschluss durch. Im Personalwesen bestimmen sie den Personalbedarf, erarbeiten die Personaleinsatzpläne, sie stellen Arbeitsverträge aus, führen die Personalakten und führen die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen durch. Außerdem planen und organisieren sie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.