Für die Ausübung vom Beruf Härter und Härterin ist eine abgeschlossene
Ausbildung als Werkstoffprüfer bzw. Werkstoffprüferin mit dem Schwerpunkt
Wärmebehandlungstechnik oder als Universalhärter bzw. Universalhärterin
erforderlich. Beschäftigt sind sie in den Bereichen Oberfächenveredlung
und Wärmebehandlung, Metallerzeugung und -umformung, in Gießereien, bei
den Herstellern von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten
Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen sowie bei den Herstellern
von Werkzeugen. Das Berufsbild wird von der Vergütung von metallischen
Werkstoffen geprägt. Dazu wenden sie Wärmebehandlungsverfahren an. Zu
ihren Aufgaben gehört das härten von Metallen, vor allem aber von Stahl,
indem sie diese zum Beispiel in Salzbad- und Vakuumöfen oder in
elektrisch oder gasbeheizten Kammer- und Durchlauföfen mit und ohne
Schutzgasatmosphäre erhitzen und anschließend wieder abkühlen. Neben
diesen Tätigkeiten kontrollieren sie die Qualität der vergüteten
Werkstoffe.