Der ehemalige Ausbildungsberuf Gehilfe und Gehilfin für Buchprüfung und
Steuerberatung ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf wurde durch den Beruf
Fachgehilfe und Fachgehilfin in Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
ersetzt. Angehörige dieser Berufsgruppe finden das geeignete Arbeitsumfeld
in Steuerberatungsbüros, Wirtschaftsprüfungskanzleien, bei Buchprüfern und
in der Unternehmensberatung. Zu ihren Aufgaben gehört das empfangen der
Mandanten und Mandantinnen, das vereinbaren der Besprechungstermine, das
führen der Fristen-, Termin- und Wiedervorlagekalender und das
entgegennehmen der Anrufe. Sie sorgen aber auch dafür, dass die benötigten
Unterlagen für zum Beispiel Steuererklärungen und Buchprüfungen vorhanden
sind und legen die benötigten Unterlagen für die Besprechungstermine
bereit. Weitere Tätigkeiten die sie ausüben sind das führen der Akten,
Register und Korrespondenzen und außerdem übernehmen sie in den Bereichen
Buchhaltung und Rechnungswesen verschiedene Aufgaben. Die Gehälter sind von
der Berufserfahrung abhängig und können bei der entsprechenden
Qualifikation über dem Durchschnittsgehalt liegen.