Wer den Beruf Fachanwalt oder Fachanwältin für Strafrecht ausübt verfügt
über eine Berechtigung der zuständigen Rechtanwaltskammer. Sie arbeiten
hauptsächlich in Rechtsanwaltskanzleien oder der öffentlichen Verwaltung
wie beispielsweise in den Rechtsabteilungen der Behörden. Das Berufsbild
wird vom beraten und vertreten ihrer Mandanten und Mandantinnen in
Rechtsangelegenheiten geprägt. Sie verfügen über umfassende theoretische
Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet Strafrecht und
vertreten die Mandanten und Mandantinnen vor Gericht. Darüber hinaus
unterstützen sie die Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.
Neben der Beratung der Mandanten und Mandantinnen müssen sie deren
Wünsche und die vorliegenden Sachverhalte analysieren um die rechtliche
Begründung und die Durchsetzbarkeit festzustellen. Neben diesen und
zahlreichen anderen Tätigkeiten nehmen sie Büroorganisationsaufgaben wahr
und wirken ggf. bei geschäftspolitischen Entscheidungen mit.