Der Friseurmeister und die Friseurmeisterin sind meistens in den Fachbetrieben des Friseurhandwerks oder in Kosmetiksalons beschäftigt. Sie können aber auch in Wellnesshotels sowie in Kur- und Erholungseinrichtungen tätig werden. In den Betrieben übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben. Sie arbeiten praktisch mit und beraten die Kunden bei der Wahl einer passenden Frisur. Neben dem schneiden, formen und färben der Haare führen sie bei den Kunden und Kundinnen auch kosmetische Behandlungen durch. Im Friseursalon leiten sie die Fachkräfte an und koordinieren die Arbeitsabläufe und sie sind außerdem für die betriebliche Ausbildung zuständig. Wichtig ist auch das sie die Einhaltung der betrieblichen Vorschriften überwachen und dass die Aufträge termin- und fachgerecht erledigt werden. Zu ihren kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben gehören die Verhandlungen mit den Lieferanten, das kalkulieren der Angebote und das erledigen des gesamten betrieblichen Schriftverkehrs. Wenn sie einen eigenen Friseursalon leiten bestimmen sie die betrieblichen Grundsätze selbst. Außerdem bestimmen sie über die Art sowie den Umfang von Investitionen. Sie wählen das Personal aus, bestimmen welche Produkte in ihrem Salon eingesetzt werden und minimieren die beeinflussbaren Kosten.