Für die Ausübung vom Beruf Flugbetriebsassistent bzw.
Flugbetriebsassistentin ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben,
allerdings sind Erfahrungen im Bereich Bürowirtschaft und
Bürokommunikation sowie kaufmännisches Grundwissen vorteilhaft.
Beschäftigt sind sie zum Beispiel im Linienflugverkehr,
Gelegenheitsflugverkehr und bei der Luftwaffe. Das Berufsbild wird von
verschiedenen Tätigkeiten beim Steuern, überwachen und dokumentieren des
Flugbetriebs eines Luftfahrtunternehmens geprägt. Dabei ist es
erforderlich, dass sie die zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen für den
Betrieb von Luftfahrzeugen beachten. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch
die Überwachung der Gültigkeit von Fluglizenzen und der Qualifikationen
der Flugbesatzungen sowie des Kabinenpersonals. Neben diesen und
zahlreichen anderen Tätigkeiten sind sie für die Kontrolle, die
Auswertung und die Aufbewahrung der Flugunterlagen und sonstigen
gesetzlich geforderten Unterlagen und die sachgerechte Führung des
Betriebshandbuchs zuständig.