Der Beruf Fleischerfachwerker bzw. Fleischerfachwerkerin - 2.Stufe (§66
BBiG|§42m HWO wird von behinderten Menschen ausgeübt. Beschäftigt sind
sie in handwerklichen Fleischereien, in den Betrieben der Fleisch- und
Wurstwarenindustrie sowie in den Fleischwarenabteilungen von Supermärkten
und Handelsfilialen. Das Berufsbild wird von der fachgerechten Zerlegung
von Tierkörpern und der Vorbereitung vom Fleisch für die
Weiterverarbeitung oder den Verkauf geprägt. Für die weitere Verwendung
wird die Qualität des Fleisches von ihnen beurteilt und danach Würste und
andere Fleisch-, Feinkost- und Konservenprodukte hergestellt. Zu ihren
Aufgaben gehört das zerkleinern vom Fleisch, das würzen und
weiterverarbeiten von Hand oder maschinell. Durch Kochen, Pökeln oder
Räuchern werden die Wurst- und Fleischprodukte von ihnen haltbar gemacht.
Darüber hinaus befassen sie sich zum Beispiel mit Tätigkeiten wie das
reinigen der Maschinen, Geräte und Messer.