Berufsbild Fleischerfachwerker | Fleischerfachwerkerin - 2.Stufe (§66 BBiG|§42m HWO)

         

    Aufgaben Fleischerfachwerker | Fleischerfachwerkerin - 2.Stufe (§66 BBiG|§42m HWO)

    Der Beruf Fleischerfachwerker bzw. Fleischerfachwerkerin - 2.Stufe (§66 BBiG|§42m HWO wird von behinderten Menschen ausgeübt. Beschäftigt sind sie in handwerklichen Fleischereien, in den Betrieben der Fleisch- und Wurstwarenindustrie sowie in den Fleischwarenabteilungen von Supermärkten und Handelsfilialen. Das Berufsbild wird von der fachgerechten Zerlegung von Tierkörpern und der Vorbereitung vom Fleisch für die Weiterverarbeitung oder den Verkauf geprägt. Für die weitere Verwendung wird die Qualität des Fleisches von ihnen beurteilt und danach Würste und andere Fleisch-, Feinkost- und Konservenprodukte hergestellt. Zu ihren Aufgaben gehört das zerkleinern vom Fleisch, das würzen und weiterverarbeiten von Hand oder maschinell. Durch Kochen, Pökeln oder Räuchern werden die Wurst- und Fleischprodukte von ihnen haltbar gemacht. Darüber hinaus befassen sie sich zum Beispiel mit Tätigkeiten wie das reinigen der Maschinen, Geräte und Messer.


    Einstiegsgehalt Fleischerfachwerker | Fleischerfachwerkerin - 2.Stufe (§66 BBiG|§42m HWO)
    Geschlecht Lohn (min) Gehalt (max) Ø Verdienst
    Mann 0€ 0€ 0€
    Frau 0€ 0€ 0€

    Bundesland Lohn (Ø)
    Baden-Württemberg 2.600€
    Nordrhein-Westfalen 2.500€
       
    Bundesland Lohn (Ø)

    Tätigkeiten Andere Berufe:
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    Berufsbild Formenbauer | Formenbauerin
    Berufsbild Fräser | Fräserin
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    Berufsbild Fachkaufmann | Fachkauffrau - Foto
    Berufsbild Fachkinderkrankenpfleger - Onkologie
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    Berufsbild Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
    Berufsbild Fachkrankenpfleger für Klinische Geriatrie
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    Brutto Lohn (Ø)

    Gesamt 2.550€
    Frauen 0€
    Männer 2.550€

    Verdienst nach Wochenstunden

    mehr als 42 Stunden Ø 2.600€

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    Gehaltsspiegel Berufe:


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