Das Berufsbild von einem Fischwirt und einer Fischwirtin mit dem
Ausbildungsschwerpunkt Fischhaltung und Fischzucht wird von der Aufzucht
und der Vermehrung von Fischen in künstlich angelegten Teichen geprägt.
Dabei berücksichtigen sie die erblichen Anlagen der Laichfische, gewinnen
oder kaufen Geschlechtsprodukte und überwachen die Befruchtung, die
Erbrütung und die Brutproduktion. Zu ihren Aufgaben gehört zudem das
kontrollieren der Abwachsergebnisse, das aufziehen der fressfähigen Brut
zu Besatzfischen und das aufziehen der Besatzfische zu schlachtreifen
Speisefischen. Wer diesen Beruf ausübt muss die Fische auch schlachten,
ausnehmen, filetieren und portionieren und durch Räuchern, Frosten usw.
weiterverarbeiten. Neben diesen und zahlreichen anderen Tätigkeiten
werden die Anlagen von ihnen gepflegt und Instand gehalten, die
Fischproduktion dokumentiert sowie die Verwaltungsaufgaben und die
Abrechnungen erledigt.