Finanzkaufmann oder Finanzkauffrau der Spezialisierungsrichtung Steuern
ist ein Beruf der in der ehemaligen DDR ausgeübt wurde. Er kann mit dem
Beruf Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte verglichen werden.
Heute arbeiten sie in Steuerbratungskanzleien, Steuerberatungspraxen oder
in der Steuerverwaltung. Das Berufsbild wird von steuerlichen und
betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen sowie allgemeinen
organisatorischen und kaufmännischen Tätigkeiten geprägt. zu ihren
Aufgaben gehört die Vorbereitung der Steuererklärungen für Privatpersonen
und Betriebe. Dazu müssen sie die Steueranmeldungen erstellen, die
Steuerbescheide bearbeiten und ggf. beim Finanzamt Einspruch erheben.
Außerdem wirken sie beim erstellen der Lohnsteueranmeldungen, der
Umsatzsteuervoranmeldungen, der Umsatzsteuerjahreserklärungen und der
Einkommenssteuer- und Gewerbesteuererklärungen mit. Darüber hinaus
befassen sie sich mit allgemeinen Büroarbeiten wie das ausarbeiten von
Schriftsätzen, das vorbereiten der Unterlagen für Gesprächstermine und
das bearbeiten des Postein- und -ausgangs.